Rechnungspflichten in Deutschland

Wer Leistungen an Unternehmen abrechnet, muss Rechnungen mit festen Angaben ausstellen, aufbewahren und bald elektronisch übermitteln. Diese Pflichten treffen jeden Betrieb.

Jede Angabe an ihrem Platz. Auf jeder Rechnung.

„Das macht doch die Steuerberatung“

Die Steuerberatung bucht und meldet, was ankommt. Für die Rechnung selbst bleibt der Betrieb verantwortlich, der sie ausstellt. Fehlt eine Pflichtangabe, kann Ihr Kunde den Vorsteuerabzug verlieren und eine berichtigte Rechnung verlangen.

Deshalb setzt DocuBill die Pflichtangaben auf jede Rechnung. Korrekturen laufen über eine Stornorechnung und bleiben nachvollziehbar.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Sie nennt die Grundlagen, damit Sie nachlesen können. Weiter zu DocuBill in Deutschland, zur Rechnungsvorlage oder zu den Rechnungen im Produkt.

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FAQ

Häufige Fragen

Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?

Die Rechnung ist nicht ordnungsgemäß. Ihr Kunde kann die Vorsteuer dann unter Umständen nicht abziehen und eine Berichtigung verlangen.

Darf es Lücken in den Rechnungsnummern geben?

Entscheidend ist, dass jede Nummer nur einmal vorkommt. Lücken sollten Sie erklären können.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

Ausstellen müssen Sie keine. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen trotzdem, seit 2025.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?

Zwischen Unternehmen bis Ende 2026, wenn der Kunde zustimmt. 2027 nur noch bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 nicht mehr.