Rechnungsvorlage
Eine Vorlage mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG in Deutschland und § 11 UStG in Österreich. Sie ersetzen die Platzhalter und versenden die Rechnung.
01 · RECHNUNGSVORLAGE
Jede Pflichtangabe hat ihren Platz.
Die Vorlage enthält Absender und Empfänger, Rechnungs- und Leistungsdatum, eine fortlaufende Nummer, Positionen mit Steuersatz und die Summen. Eine Tabelle nennt die Pflichttexte für Sonderfälle.
Legen Sie vor der ersten Rechnung fest, wie Ihre Nummern aussehen, zum Beispiel RE-2026-0001. Jede Nummer darf nur einmal vorkommen.
Wo eine Vorlage an Grenzen stößtVorlage herunterladen
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Word zum Bearbeiten
Platzhalter ersetzen, Logo einfügen und als eigene Vorlage speichern.
.docx für Word, LibreOffice und PagesPDF zum Nachschlagen
Zeigt auf einen Blick, welche Angabe wohin gehört. Zum Ansehen oder Ausdrucken.
PDF für Bildschirm und PapierWas die Vorlage enthält
Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum.
Menge, Einheit, Einzelpreis und Steuersatz je Position. Darunter die Summen, nach Steuersätzen getrennt.
Die Pflichttexte für Kleinunternehmer in Deutschland und Österreich, Reverse Charge, Gutschrift und Bauleistungen.
Vorlage oder Software
Wo eine Word-Vorlage an Grenzen stößt
Für ein paar Rechnungen im Monat reicht eine gute Vorlage. Mit jedem Kunden wächst der Aufwand.
Mit der Word-Vorlage
- Die Rechnungsnummer zählen Sie selbst weiter.
- Steuer und Summen rechnen Sie von Hand nach.
- Ein PDF aus Word ist keine E-Rechnung.
- Ob bezahlt wurde, sehen Sie erst im Kontoauszug.
- Kopien und Stände liegen verteilt in Ordnern.
Mit DocuBill
- Nummern vergibt DocuBill fortlaufend und nur einmal.
- Steuer und Summen rechnet DocuBill je Position.
- Mit jeder Rechnung entsteht eine E-Rechnung als ZUGFeRD oder XRechnung.
- Der Bankabgleich ordnet Zahlungen der Rechnung zu.
- Festgeschriebene Rechnungen bleiben unverändert.
30 Tage kostenlos testen, monatlich kündbar.
Wann ein PDF nicht mehr reicht
In Deutschland wird die E-Rechnung zwischen Unternehmen schrittweise Pflicht: ab 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen sind ausgenommen. In Österreich gilt die Pflicht derzeit nur für Rechnungen an den Bund.
Von der Vorlage zur fertigen Rechnung
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FAQ
Häufige Fragen
Was enthält die Rechnungsvorlage?
Alle Pflichtangaben einer Rechnung, Positionen mit Steuersatz, die Summen und eine Tabelle mit Pflichttexten für Sonderfälle.
Gilt die Vorlage für Deutschland und Österreich?
Ja. Sie enthält die Angaben nach § 14 UStG in Deutschland und § 11 UStG in Österreich. Steuersätze und Hinweise passen Sie an Ihr Land an.
Ist eine Rechnung aus der Vorlage eine E-Rechnung?
Nein. Ein PDF aus Word enthält keine maschinenlesbaren Daten. Eine E-Rechnung nach EN 16931 entsteht zum Beispiel als ZUGFeRD oder XRechnung.
Kostet die Vorlage etwas?
Nein. Word- und PDF-Fassung stehen kostenlos und ohne Anmeldung zum Download bereit.
Wie vergebe ich Rechnungsnummern richtig?
Fortlaufend und einmalig. Ein Präfix mit Jahr wie RE-2026-0001 hilft beim Ordnen. Im Einzelfall hilft die Steuerberatung.