Kleinunternehmer-Rechner für Deutschland und Österreich

Prüfen Sie, ob Ihr Umsatz unter der Kleinunternehmergrenze bleibt. Der Rechner kennt die Regeln, die seit 2025 gelten.

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Unternehmen im laufenden Jahr gegründet
€
Gesamtumsatz des letzten Kalenderjahres.
€
Bisheriger oder erwarteter Umsatz bis Jahresende.
Ergebnis · § 19 UStGGrenzen € 25.000 im Vorjahr und € 100.000 im laufenden Jahr, jeweils netto.
Spielraum im laufenden JahrUmsätze eingeben, um den Abstand zur Grenze zu sehen.

Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Er prüft nur die Umsatzgrenzen nach Ihren Angaben, Rechtsstand seit 01.01.2025. Die Rechnung bleibt in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

Die Regel in Deutschland

Seit 01.01.2025 nennt § 19 UStG zwei Grenzen. Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben. Im laufenden Jahr darf er 100.000 € nicht überschreiten.

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten, also ohne Umsatzsteuer.

Wer im laufenden Jahr 100.000 € überschreitet, verliert die Regelung sofort. Schon der Umsatz, der die Grenze überschreitet, ist steuerpflichtig.

Im Gründungsjahr gilt für das laufende Jahr eine Grenze von 25.000 €.

Die Regel in Österreich

Seit 01.01.2025 liegt die Grenze bei 55.000 € brutto. Sie darf im Vorjahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht überschritten sein.

Überschreiten Sie die Grenze um höchstens 10 %, bleibt die Befreiung bis Jahresende. Das sind bis zu 60.500 €.

Darüber entfällt die Befreiung mit dem Umsatz, der 60.500 € überschreitet. Frühere Umsätze des Jahres bleiben steuerfrei.

Im Folgejahr gilt die Befreiung dann nicht, weil der Vorjahresumsatz über 55.000 € liegt.

Praxis

Behalten Sie Ihren Umsatz laufend im Blick. Die Grenzen beziehen sich immer auf das Kalenderjahr.

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Ist die Regelung in DocuBill eingeschaltet, steht der Hinweis auf die Befreiung automatisch auf jeder Rechnung.

Auf die Regelung können Sie verzichten. Der Verzicht bindet in beiden Ländern für mindestens fünf Kalenderjahre.

Offizielle Grundlagen

Umsatzsteuergesetz (DE): § 19 Kleinunternehmer · Unternehmensserviceportal: Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025) · Umsatzsteuergesetz 1994 (AT): § 6 Steuerbefreiungen

Quellen geprüft am 6. Oktober 2026.

Mehr kostenlose Werkzeuge finden Sie in der Rechner-Übersicht. Wie der Hinweis zur Kleinunternehmerregelung von selbst auf die Rechnung kommt, zeigt Rechnungen & Angebote.

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FAQ

Häufige Fragen zum Kleinunternehmer-Rechner

Wo liegt die Kleinunternehmergrenze in Deutschland?

Der Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen haben. Im laufenden Jahr liegt die Grenze bei 100.000 €.

Was passiert, wenn ich 100.000 € überschreite?

Die Regelung endet sofort. Schon der Umsatz, der die Grenze überschreitet, unterliegt der Umsatzsteuer.

Welche Grenze gilt im Gründungsjahr?

In Deutschland gilt im Gründungsjahr eine Grenze von 25.000 €. In Österreich gibt es keine eigene Gründungsgrenze, es zählt die Grenze von 55.000 €.

Wie funktioniert die Toleranz in Österreich?

Überschreiten Sie 55.000 € um höchstens 10 %, gilt die Befreiung bis Jahresende. Im Folgejahr ist sie dann nicht anwendbar.

Ist die österreichische Grenze brutto oder netto?

Seit 2025 ist sie eine Bruttogrenze. Bis Ende 2024 galten 35.000 € netto.

Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Er prüft nur die Umsatzgrenzen nach Ihren Angaben. Sonderfälle und weitere Voraussetzungen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.