Rechnungs­software für österreichische Betriebe

Viele Rechnungsprogramme im deutschsprachigen Raum sind für Deutschland gebaut und behandeln Österreich als Sonderfall. DocuBill wird in Wien entwickelt.

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Gibt es Rechnungs­software für Österreich?

Ja. DocuBill bildet die österreichischen Regeln gleichrangig ab: Steuersätze, Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG, die Kleinunternehmerregelung und die Kennzahlen der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).

Vier Punkte, in denen Österreich abweicht

01 · RECHNUNGSMERKMALE

§ 11 statt § 14

In Österreich regelt § 11 UStG die Rechnungsmerkmale. Übersteigt der Gesamtbetrag 10.000 € brutto, gehört auch die UID des Kunden auf die Rechnung.

Bis 400 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung mit weniger Angaben.

02 · STEUERSÄTZE

Eigene Steuersätze

Der Normalsteuersatz beträgt 20 %, ermäßigt sind 13 % und 10 %. Seit Juli 2026 gilt für bestimmte Grundnahrungsmittel zusätzlich 4,9 %.

DocuBill führt 20, 13, 10, 4,9 und 0 % je Position. In der UVA landen Umsätze zu 4,9 % in der Kennzahl 124.

03 · KLEINUNTERNEHMER

55.000 € und 10 % Toleranz

Kleinunternehmer sind bis 55.000 € Umsatz im Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Wer im laufenden Jahr höchstens 10 % darüber liegt, bleibt bis Jahresende befreit.

Auf der Rechnung steht dann der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.

04 · E-RECHNUNG

Pflicht nur gegenüber dem Bund

Zwischen Unternehmen gibt es in Österreich keine allgemeine E-Rechnungspflicht. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist mit Zustimmung des Kunden zulässig.

Rechnungen an den Bund laufen über das Unternehmensserviceportal oder PEPPOL. Diese Übermittlung unterstützt DocuBill derzeit nicht.

Gebaut in Wien. Gemacht für § 11 UStG.

Nähe ist kein Werbeversprechen

DocuBill ist ein junges Produkt, und wir behaupten nicht, alles zu können. Was wir können: Wir sitzen in Wien, in derselben Zeitzone und unter demselben Recht wie Sie. Fragen beantworten wir telefonisch aus Wien.

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FAQ

Häufige Fragen

Ist DocuBill für österreichische Betriebe geeignet?

Ja. Die Steuersätze von 20, 13, 10 und 4,9 %, die Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG und die Kennzahlen der UVA sind abgebildet. Umsätze mit Grundnahrungsmitteln zu 4,9 % stehen in der UVA in Kennzahl 124.

Kann DocuBill Rechnungen an den Bund übermitteln?

Nein. Für Rechnungen an den Bund gelten eigene Formate und Wege über das Unternehmensserviceportal. Diese Übermittlung unterstützt DocuBill derzeit nicht.

Gibt es in Österreich eine E-Rechnungspflicht?

Derzeit nur für Rechnungen an den Bund. Zwischen Unternehmen ist die E-Rechnung freiwillig. Ab Juli 2030 gelten EU-weite Regeln für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten.

Wo liegen unsere Daten?

Die Datenbank liegt in Frankfurt am Main. Welche Dienste wir außerdem nutzen, steht in der Datenschutzerklärung.

Was bekommt die Steuerberatung für Österreich?

Die Kennzahlen der UVA als PDF und CSV, einen Export für BMD und den DATEV-Buchungsstapel im Kontenrahmen SKR07. Kategorien tragen die Konten des EKR.