Rechnungen in Minuten statt am Wochenende.
Kunde wählen, Leistung eintragen, festschreiben. Vorlagen für wiederkehrende Leistungen sparen das Abtippen.
Sie schreiben Rechnungen zwischen zwei Aufträgen, ohne Buchhaltung im Haus. DocuBill setzt Pflichtangaben und Nummern, damit schon die erste Rechnung stimmt.
01 · ERSTE RECHNUNG
Rechtssicher vom ersten Auftrag anPflichtangaben, Steuersatz und fortlaufende Nummer setzt DocuBill selbst. Sie tragen Kunde und Leistung ein.
Als Kleinunternehmer steht der passende Hinweis automatisch auf der Rechnung: nach § 19 UStG in Deutschland, nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Österreich.
02 · ANGEBOTE
Angebot per Link, Zusage per UnterschriftIhr Kunde nimmt das Angebot online an und unterschreibt auf dem Bildschirm. Daraus entsteht ein Auftrag, daraus die Rechnung.
03 · E-RECHNUNG
Bereit, wenn der Kunde sie verlangtAus jeder Rechnung entsteht eine E-Rechnung als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten Daten. Eingehende E-Rechnungen liest das Beleg-Postfach.
Kleinunternehmer in Deutschland sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen, empfangen müssen sie E-Rechnungen trotzdem können.
04 · STEUERN
Vorbereitet für die SteuerberatungEingangsrechnungen leiten Sie an Ihr Beleg-Postfach weiter. Kennzahlen zur Voranmeldung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bereitet DocuBill vor.
Kunde wählen, Leistung eintragen, festschreiben. Vorlagen für wiederkehrende Leistungen sparen das Abtippen.
Pflichtangaben, Steuerhinweise und fortlaufende Nummern setzt DocuBill selbst. Festgeschriebene Rechnungen bleiben unverändert.
Offene Posten stehen an jeder Rechnung. Für säumige Kunden legt das Mahnwesen die Erinnerung an.
FAQ
Nein. DocuBill setzt Pflichtangaben, Steuerhinweise und Nummern selbst. Für Fragen zu Ihrer Steuer hilft die Steuerberatung.
Ja. Der Hinweis zur Kleinunternehmerregelung steht automatisch auf der Rechnung, für Deutschland und für Österreich.
Für Rechnungen, Angebote, E-Rechnung und Versand reicht Starter für 9 € im Monat. Bankabgleich, Mahnwesen und Beleg-Postfach gibt es ab Business.
Ja. Sie wechseln oder kündigen Ihr Abo in DocuBill selbst.
In Deutschland gilt die Pflicht zum Ausstellen ab 2027 oder 2028, je nach Umsatz. Kleinunternehmer sind ausgenommen. Empfangen können müssen dort alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025.