Rechnungspflichten in Österreich

Wer in Österreich Leistungen an Unternehmen abrechnet, muss Rechnungen mit festen Merkmalen ausstellen und aufbewahren. Diese Pflichten treffen jeden Betrieb.

Jede Angabe an ihrem Platz. Auch nach österreichischem Recht.

Was bei Fehlern passiert

Fehlt ein Rechnungsmerkmal, kann Ihr Kunde den Vorsteuerabzug verlieren und eine berichtigte Rechnung verlangen. Das kostet Zeit auf beiden Seiten.

Deshalb setzt DocuBill die Merkmale auf jede Rechnung, für Österreich wie für Deutschland.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Sie nennt die Grundlagen, damit Sie nachlesen können. Weiter zu DocuBill in Österreich, zum Kleinunternehmer-Rechner oder zu den Rechnungen im Produkt.

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FAQ

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ein Rechnungsmerkmal fehlt?

Die Rechnung ist nicht ordnungsgemäß. Ihr Kunde kann dann unter Umständen keinen Vorsteuerabzug geltend machen und eine Berichtigung verlangen.

Ab wann muss die UID des Kunden auf die Rechnung?

Wenn der Gesamtbetrag 10.000 € brutto übersteigt. Bei Reverse Charge immer.

Muss ich in Österreich E-Rechnungen ausstellen?

Nur für Rechnungen an den Bund. Zwischen Unternehmen ist die E-Rechnung freiwillig, eine PDF-Rechnung per E-Mail ist mit Zustimmung des Kunden zulässig.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Sieben Jahre nach § 132 BAO, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres. Für Rechnungen zu Grundstücken gelten längere Fristen.

Wo finde ich die Regeln im Gesetz?

Im Umsatzsteuergesetz 1994 und in der Bundesabgabenordnung, beide im Rechtsinformationssystem des Bundes unter ris.bka.gv.at.