Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rechtsgrundlage: § 27a, § 18e, § 14a UStG (DE); Art. 28 und § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 (AT)

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kennzeichnet ein Unternehmen im Umsatzsteuerverkehr innerhalb der EU. In Deutschland heißt sie USt-IdNr. und besteht aus DE und neun Ziffern. In Österreich heißt sie UID-Nummer und beginnt mit ATU, gefolgt von acht Ziffern. Nötig ist sie vor allem für innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Leistungen über die Grenze.

Zuletzt fachlich geprüft: 06.10.2026

In Deutschland erteilt das Bundeszentralamt für Steuern die USt-IdNr. auf Antrag (§ 27a UStG). Sie ist eine eigenständige Nummer neben der Steuernummer des Finanzamts. In Österreich vergibt das Finanzamt die UID-Nummer, bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen von Amts wegen (Art. 28 UStG 1994).

Mit ihrer Nummer zeigen Kunden, dass sie als Unternehmen einkaufen. Davon hängt ab, ob eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei ist und ob eine Dienstleistung am Sitz des Kunden besteuert wird.

Aufbau und Vergabe im Vergleich

USt-IdNr. und UID-Nummer

USt-IdNr. und UID-Nummer
MerkmalDeutschlandÖsterreich
BezeichnungUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer)
AufbauDE + 9 ZiffernAT + U + 8 Ziffern
VergabeBundeszentralamt für Steuern auf AntragFinanzamt, häufig von Amts wegen, sonst auf Antrag mit Formular U15
Rechtsgrundlage§ 27a UStGArt. 28 UStG 1994
Prüfung fremder Nummerneinfache und qualifizierte Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt (§ 18e UStG)Stufe 1 und Stufe 2 über FinanzOnline

Quelle: BZSt, Aufbau der USt-IdNr. in den EU-Mitgliedstaaten; § 27a und § 18e UStG (DE); USP, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und UID-Bestätigungsverfahren, Stand 1. Jänner 2026 (AT)

Wann die Nummer auf die Rechnung gehört

  • Deutschland: Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers auf jeder vollständigen Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG)
  • Deutschland: USt-IdNr. beider Seiten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Dienstleistungen, für die der Kunde in einem anderen EU-Staat die Steuer schuldet (§ 14a Abs. 1 und 3 UStG)
  • Österreich: UID-Nummer des Ausstellers, wenn er im Inland Umsätze mit Recht auf Vorsteuerabzug ausführt (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. i UStG 1994)
  • Österreich: UID-Nummer des Kunden bei Rechnungen über 10.000 Euro an Unternehmer und bei Reverse Charge (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. b und Abs. 1a UStG 1994)

Nummern prüfen: das Bestätigungsverfahren

Prüfen Sie die Nummer neuer Geschäftskunden aus anderen EU-Staaten, bevor Sie steuerfrei liefern oder netto abrechnen. In Deutschland bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit einer ausländischen Nummer. Die qualifizierte Bestätigung prüft zusätzlich Name und Anschrift; ihr muss eine einfache Anfrage vorausgehen.

In Österreich erfolgt die Abfrage verpflichtend über FinanzOnline; Stufe 2 prüft Name und Anschrift mit. Eine bestätigte Nummer gilt für den gesamten Tag der Abfrage. Den Ausdruck bewahren Sie nach § 132 BAO als Beleg auf.

DocuBill prüft die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Kunden über das EU-System VIES und protokolliert das Ergebnis.

Zusammenfassende Meldung

Wer steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder grenzüberschreitende Reverse-Charge-Dienstleistungen ausführt, meldet die Nummern seiner Kunden und die Beträge in der Zusammenfassenden Meldung. In Deutschland geht sie bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 18a UStG). In Österreich ist sie bis zum Ende des Folgemonats beim Finanzamt einzureichen.

In Österreich ist eine innergemeinschaftliche Lieferung seit 2020 nur steuerfrei, wenn die Zusammenfassende Meldung rechtzeitig und richtig abgegeben wurde. Ein Versäumnis lässt sich heilen, wenn es ordnungsgemäß begründet und die Meldung nachgeholt wird.

Das hilft in der Praxis

Verwandte Begriffe

Quellen

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FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich eine USt-IdNr., wenn ich nur in Deutschland verkaufe?

Nicht zwingend. Auf der Rechnung genügt dann die Steuernummer. Nötig wird die USt-IdNr. vor allem für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten.

Wie prüfe ich eine UID-Nummer aus dem EU-Ausland?

In Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern, einfach oder qualifiziert mit Name und Anschrift. In Österreich über FinanzOnline in Stufe 1 oder Stufe 2. Daneben gibt es die Selbstabfrage im EU-System VIES.

Was passiert, wenn die Nummer des Kunden ungültig ist?

Dann fehlt in Deutschland eine Voraussetzung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung: Der Abnehmer muss eine gültige Nummer eines anderen Mitgliedstaats verwendet haben (§ 6a Abs. 1 UStG). Sie riskieren, die Umsatzsteuer nachzahlen zu müssen. Prüfen Sie die Nummer deshalb vor der Lieferung und bewahren Sie das Ergebnis auf.

Ist eine Nummer mit der Endung „EX“ eine UID-Nummer?

Nein. Nummern mit der Endung „EX“ gehören zur grenzüberschreitenden Kleinunternehmerregelung. Im UID-Bestätigungsverfahren lassen sie sich nicht abfragen.