ZUGFeRD

Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 UStG (DE); § 11 Abs. 2 UStG 1994 (AT)

ZUGFeRD ist ein deutsch-französisches E-Rechnungsformat, das eine PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datei verbindet. Menschen lesen das PDF, Programme verarbeiten das XML. Seit Version 2.0 ist es inhaltlich identisch mit Factur-X. In Deutschland gilt es ab Version 2.0.1 als E-Rechnung, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC WL.

Zuletzt fachlich geprüft: 06.10.2026

Herausgeber ist das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) gemeinsam mit dem französischen Forum FNFE-MPE. Das Format ist kostenfrei verfügbar und lässt sich im B2B-, B2G- und B2C-Geschäft einsetzen.

Technisch ist ZUGFeRD eine PDF/A-3-Datei, in die eine XML-Rechnung in der Syntax UN/CEFACT CII eingebettet ist. Seit 2025 ist in Deutschland der XML-Teil maßgeblich: Weichen Bild und Daten voneinander ab, gelten die Daten.

Die Profile im Überblick

Profile von ZUGFeRD / Factur-X

Profile von ZUGFeRD / Factur-X
ProfilDatenumfangE-Rechnung nach § 14 UStG?Annahme beim Empfänger laut FeRD
MINIMUMKäufer, Verkäufer, Gesamtbetrag und Gesamtsteuer, keine Steueraufschlüsselung (Buchungshilfe)nein–
BASIC WLalle Angaben zur Buchung auf Dokumentebene, keine Rechnungspositionen (Buchungshilfe)nein–
BASICUntermenge der EN 16931 mit Positionen für einfache Rechnungenjanach Vereinbarung
EN 16931 (COMFORT)bildet die EN 16931-1 vollständig abjaPflicht
EXTENDEDErweiterung für komplexe Fälle, etwa mehrere Lieferortejanach Vereinbarung
XRECHNUNGReferenzprofil mit den Vorgaben der XRechnung, Syntax CIIjaPflicht

Quelle: FeRD, Fragen und Antworten zu ZUGFeRD (abgerufen am 06.10.2026); BMF, Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Frage 7 (Stand März 2026)

Aktuelle Version und Weiterentwicklung

Aktuell ist ZUGFeRD 2.5.2 vom 4. August 2026; das französische Gegenstück heißt Factur-X 1.09.2. Version 2.5 hat im Profil EXTENDED erste Elemente der überarbeiteten Norm EN 16931 aufgenommen. Das nächste Release kündigt FeRD für Herbst 2026 an, voraussichtlich mit Unterstützung von Bruttorechnungen.

Steuerlich kommt es nicht auf die neueste Version an. Das Bundesfinanzministerium erkennt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 an, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC WL.

DocuBill erzeugt Ausgangsrechnungen als ZUGFeRD/Factur-X im Profil EN 16931 auf Basis von PDF/A-3b. Logo, Akzentfarbe und GiroCode erscheinen im PDF-Teil. Eingehende ZUGFeRD-Rechnungen liest DocuBill aus.

ZUGFeRD erstellen, versenden und aufbewahren

Für eine ordnungsgemäße ZUGFeRD-Rechnung gilt:

  • PDF im Format PDF/A-3 mit eingebetteten Schriften
  • eingebettete XML-Datei in der Syntax CII, je PDF genau ein Rechnungsdatensatz (factur-x.xml oder xrechnung.xml)
  • alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben im XML-Teil
  • Bild und Daten inhaltlich identisch
  • Versandweg frei wählbar, etwa per E-Mail
  • Aufbewahrung des XML-Teils im Originalformat; das PDF zusätzlich nur, wenn es weitere steuerlich bedeutsame Angaben enthält

Österreich und Frankreich

In Österreich ist ZUGFeRD zwischen Unternehmen nutzbar, wenn der Empfänger elektronischen Rechnungen zustimmt (§ 11 Abs. 2 UStG 1994). Für Rechnungen an den Bund nennt e-rechnung.gv.at die Formate ebInterface und UBL.

In Frankreich heißt das Format Factur-X. FeRD und das französische Forum entwickeln es gemeinsam weiter, auch mit Blick auf die französische B2B-Reform zur E-Rechnung.

Das hilft in der Praxis

Verwandte Begriffe

Quellen

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FAQ

Häufige Fragen

Ist eine ZUGFeRD-Rechnung eine E-Rechnung?

Ja, ab Version 2.0.1 in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. MINIMUM und BASIC WL erfüllen die Anforderungen nicht.

Welches Profil sollte ich nutzen?

Für die meisten Rechnungen eignet sich EN 16931 (COMFORT). Es bildet die Norm vollständig ab, und Empfänger müssen es laut FeRD verarbeiten können. EXTENDED hilft in komplexen Fällen wie mehreren Lieferorten, setzt aber eine Absprache mit dem Empfänger voraus.

Was gilt, wenn PDF und XML voneinander abweichen?

Seit 2025 gilt in Deutschland der XML-Teil. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Software beide Teile aus denselben Daten erzeugt.

Muss ich das PDF einer ZUGFeRD-Rechnung aufbewahren?

Nach den GoBD genügt der strukturierte XML-Teil. Das PDF müssen Sie zusätzlich aufbewahren, wenn es steuerlich bedeutsame Zusatzangaben enthält, etwa Buchungsvermerke.