XRechnung

Rechtsgrundlage: §§ 4 und 5 ERechV, § 14 Abs. 1 UStG (DE)

Die XRechnung ist der deutsche Standard für E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Sie besteht aus einem reinen XML-Datensatz ohne Bildteil und setzt die europäische Norm EN 16931 um. Seit 2025 ist sie auch im Geschäft zwischen Unternehmen ein zulässiges E-Rechnungsformat. Betrieben wird sie von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).

Zuletzt fachlich geprüft: 06.10.2026

Der IT-Planungsrat hat XRechnung am 22. Juni 2017 als maßgeblichen Standard für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland beschlossen. Für Rechnungen an den Bund schreibt § 4 der E-Rechnungsverordnung XRechnung vor. Andere Standards sind dort zulässig, wenn sie der europäischen Norm entsprechen.

Technisch besteht XRechnung aus einer CIUS der EN 16931 und einer Extension. Eine XRechnung lässt sich in einer von zwei Syntaxen ausdrücken: UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII.

Versionen und Gültigkeit

Stand des Standards XRechnung (06.10.2026)

Stand des Standards XRechnung (06.10.2026)
PunktStand
Gültige VersionXRechnung 3.0 (Spezifikation 3.0.2), in Kraft seit 1. Februar 2024
Gültigkeitmindestens bis 31. Juli 2027
Nächste VersionVorversion der Spezifikation XRechnung 4.0 im September 2026 veröffentlicht; finale Fassung voraussichtlich im Frühjahr 2027
SyntaxenUBL 2.1 oder UN/CEFACT CII D16B
Adressierung an BehördenLeitweg-ID im Feld BT-10 „Buyer reference“

Quelle: KoSIT, XStandards Einkauf – XRechnung (abgerufen am 06.10.2026)

XRechnung im öffentlichen Auftragswesen

Lieferanten des Bundes müssen seit dem 27. November 2020 elektronisch abrechnen. Ausgenommen sind unter anderem Direktaufträge bis 1.000 Euro. Die Rechnung wird über ein Verwaltungsportal des Bundes übermittelt, die Rechnungseingangsplattform OZG-RE. Daneben steht öffentlichen Auftraggebern Peppol als Übermittlungsweg zur Verfügung.

Für Länder und Kommunen gelten eigene Vorschriften; die KoSIT stellt sie in einer Ländersynopse zusammen. Eine E-Rechnung an den Bund enthält nach § 5 ERechV zusätzlich zu den umsatzsteuerlichen Angaben:

  • die Leitweg-ID
  • die Bankverbindungsdaten
  • die Zahlungsbedingungen
  • die De-Mail- oder E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
  • Lieferanten- und Bestellnummer, wenn sie bei der Beauftragung mitgeteilt wurden

XRechnung zwischen Unternehmen

Seit 2025 erfüllt eine XRechnung die Anforderungen an eine E-Rechnung nach § 14 UStG. Das Pflichtfeld BT-10 kann im B2B-Geschäft mit einem Platzhalter wie „-“ belegt werden.

Weil XRechnung keinen Bildteil enthält, brauchen Empfänger ein Programm zur Anzeige. Die Finanzverwaltung bietet dafür unter e-rechnung.elster.de einen Viewer an. Die KoSIT stellt zudem Open-Source-Komponenten bereit, etwa einen Validator.

XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich

XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich
MerkmalXRechnungZUGFeRD
Aufbaureines XMLPDF/A-3 mit eingebettetem XML
SyntaxUBL 2.1 oder CIICII
Für Menschen lesbarnur mit Viewerja, über den PDF-Teil
HerausgeberKoSIT im Auftrag des IT-PlanungsratsFeRD gemeinsam mit dem französischen FNFE-MPE
Bei Abweichung zwischen Bild und Daten maßgeblich–der XML-Teil

Quelle: KoSIT, XStandards Einkauf; FeRD, ZUGFeRD-FAQ; BMF, Fragen und Antworten zur E-Rechnung (Stand März 2026)

Österreich

XRechnung ist ein deutscher Standard. Die österreichische Einbringungsstelle für Rechnungen an den Bund nimmt ebInterface und UBL an, UBL auch über Peppol. Zwischen österreichischen Unternehmen ist die Formatwahl frei, eine elektronische Rechnung setzt aber die Zustimmung des Empfängers voraus (§ 11 Abs. 2 UStG 1994).

DocuBill erzeugt XRechnungen in der Syntax CII, automatisch wenn beim Kunden eine Leitweg-ID hinterlegt ist. Ein abweichendes Format je einzelner Rechnung lässt sich nicht wählen. Eingehende XRechnungen in CII und UBL liest DocuBill aus.

Das hilft in der Praxis

Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Persönliche Demo. Mit Ihren Abläufen.

Wir zeigen die Abläufe, die Sie gerade beschäftigen.

DOCUBILL LIVE

Lernen Sie
DocuBill kennen.

Die Software erleben. Ihre Fragen klären.

30 MinutenOnline per VideocallKostenlos & unverbindlich

Termin auswählen

Terminbuchung wird geladen …

FAQ

Häufige Fragen

Ist XRechnung Pflicht?

Für Rechnungen an den Bund ist XRechnung der vorgeschriebene Standard, sofern kein anderes normkonformes Format genutzt wird. Zwischen Unternehmen schreibt das Gesetz kein bestimmtes Format vor; XRechnung ist eines von mehreren zulässigen Formaten.

Kann ich eine XRechnung ohne Software lesen?

Nicht bequem, denn sie ist reines XML. Sie brauchen einen Viewer; die Finanzverwaltung bietet einen unter e-rechnung.elster.de an.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reiner Datensatz, ZUGFeRD ein PDF mit eingebettetem XML. Beide beruhen auf der EN 16931. Mit dem Referenzprofil XRECHNUNG kann ZUGFeRD auch die Vorgaben der XRechnung abbilden.

Welche Version muss ich verwenden?

Derzeit XRechnung 3.0, gültig mindestens bis 31. Juli 2027. Version 4.0 ist angekündigt; die finale Fassung erwartet die KoSIT im Frühjahr 2027.