Leitweg-ID

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERechV (DE)

Die Leitweg-ID ist eine Kennung, mit der in Deutschland eine E-Rechnung an die richtige Stelle einer Behörde geleitet wird. Sie besteht aus Grobadressierung, optionaler Feinadressierung und zweistelliger Prüfziffer und ist höchstens 46 Zeichen lang. Den Wert teilt die beauftragende Behörde mit. Im Geschäft zwischen Unternehmen ist sie nicht nötig.

Zuletzt fachlich geprüft: 06.10.2026

Bund und Länder haben die Leitweg-ID im Rahmen des Standards XRechnung vereinbart. Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) pflegt die Formatspezifikation, derzeit in Version 2.0.2 vom 28. Juli 2021. Das Format gilt einheitlich für Bund, Länder und Kommunen.

Nach § 5 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes muss eine E-Rechnung an Bundesbehörden grundsätzlich eine Leitweg-ID enthalten. In der Regel steht sie im Auftrag oder in der Bestellung der Behörde.

Aufbau der Leitweg-ID

Eine Leitweg-ID besteht aus bis zu drei Teilen, getrennt durch Bindestriche. Sie ist mindestens 5 und höchstens 46 Zeichen lang. Ein Beispiel aus der Spezifikation lautet 04011000-1234512345-06.

Bestandteile der Leitweg-ID

Bestandteile der Leitweg-ID
BestandteilPflicht?LängeInhalt
Grobadressierungja2 bis 12 ZiffernKennzahl des Bundeslandes oder 99 für den Bund, gegebenenfalls Regierungsbezirk, Landkreis und Gemeinde
Feinadressierungneinbis 30 alphanumerische ZeichenStelle innerhalb der Verwaltung, von der Behörde vergeben
Prüfzifferja2 Ziffernberechnet nach ISO/IEC 7064 (Modulo 97-10), wie bei der IBAN
Trennzeichenjaje 1 ZeichenBindestrich vor der Prüfziffer und, falls vorhanden, vor der Feinadressierung

Quelle: KoSIT, Leitweg-ID Formatspezifikation Version 2.0.2 vom 28.07.2021

Wo die Leitweg-ID in der Rechnung steht

In der XRechnung gehört die Leitweg-ID in das Feld BT-10 „Buyer reference“ (Käuferreferenz). Das Feld ist dort Pflicht. Im Geschäft zwischen Unternehmen genügt laut Bundesfinanzministerium ein Platzhalter wie „-“.

Eine E-Rechnung an den Bund enthält nach § 5 ERechV neben den umsatzsteuerlichen Pflichtangaben mindestens:

  • die Leitweg-ID
  • die Bankverbindungsdaten
  • die Zahlungsbedingungen
  • die De-Mail- oder E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
  • Lieferantennummer und Bestellnummer, wenn die Behörde sie bei der Beauftragung mitgeteilt hat

Leitweg-ID prüfen

Die Prüfziffer erkennt Tippfehler. Zur Kontrolle setzen Sie Grob- und Feinadressierung ohne Bindestriche zusammen und ersetzen Buchstaben durch Zahlen (A = 10 bis Z = 35). Dann hängen Sie die Prüfziffer an. Ergibt die Division durch 97 den Rest 1, ist die ID formal gültig.

Eine formal gültige Leitweg-ID kann trotzdem zur falschen Stelle gehören. Übernehmen Sie sie deshalb genau aus dem Auftrag.

Österreich: Auftragsreferenz statt Leitweg-ID

In Österreich gibt es keine Leitweg-ID. Bei E-Rechnungen an den Bund ordnet die Auftragsreferenz die Rechnung der richtigen Dienststelle zu. Sie ist eine zehnstellige Bestellnummer, eine dreistellige Einkäufergruppe oder die Kombination aus Einkäufergruppe und Referenz.

Zusätzlich ist die Lieferantennummer anzugeben. Die Auftragsreferenz erfahren Sie von der beauftragenden Dienststelle; der Support von e-rechnung.gv.at kann sie nicht nennen.

In DocuBill erzeugt eine hinterlegte Leitweg-ID automatisch eine XRechnung in der Syntax CII. Die Übermittlung über Peppol bietet DocuBill nicht an.

Das hilft in der Praxis

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Quellen

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FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich eine Leitweg-ID für Rechnungen an Unternehmen?

Nein. Die Leitweg-ID ist nur für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber nötig. In einer XRechnung an ein Unternehmen genügt im Pflichtfeld BT-10 ein Platzhalter wie „-“.

Wo bekomme ich die Leitweg-ID?

Von der Behörde, die Sie beauftragt hat. Sie steht in der Regel in der Bestellung oder im Vertrag. Raten Sie sie nicht: Eine falsch adressierte Rechnung kann abgelehnt werden oder bei der falschen Stelle landen.

Wie lang ist eine Leitweg-ID?

Mindestens 5 und höchstens 46 Zeichen, einschließlich der Bindestriche. Die Grobadressierung hat 2 bis 12 Stellen, die Feinadressierung bis zu 30, die Prüfziffer immer 2.

Gibt es die Leitweg-ID auch in Österreich?

Nein. Für E-Rechnungen an den österreichischen Bund geben Sie stattdessen Auftragsreferenz und Lieferantennummer an.