Verzugszinsen

Rechtsgrundlage: §§ 247, 286, 288 BGB (DE); §§ 455 bis 459 UGB, §§ 1000, 1333, 1334 ABGB (AT)

Verzugszinsen sind gesetzliche Zinsen, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er mit einer Geldforderung in Verzug ist. In Deutschland betragen sie im Geschäftsverkehr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also 10,52 Prozent seit 1. Juli 2026. In Österreich sind es 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im zweiten Halbjahr 2026 also 10,73 Prozent.

Zuletzt fachlich geprüft: 06.10.2026

Rechtsgrundlage ist in Deutschland § 288 BGB. In Österreich gilt zwischen Unternehmen § 456 UGB. In anderen Fällen gelten die gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent (§ 1000 Abs. 1 und § 1333 ABGB).

Die Basiszinssätze ändern sich. In Deutschland ändert sich der Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli und wird von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben (§ 247 BGB). In Österreich ist für ein Halbjahr der Basiszinssatz maßgeblich, der am ersten Kalendertag dieses Halbjahres gilt (§ 456 UGB).

Aktuelle Zinssätze (Stand 6. Oktober 2026)

Die Tabelle zeigt die Sätze für das zweite Halbjahr 2026. Die Oesterreichische Nationalbank hat den Basiszinssatz am 16. September 2026 auf 2,03 Prozent angehoben. Für Verzugszinsen nach § 456 UGB zählt er erst ab dem Halbjahr, an dessen erstem Tag er gilt. Bleibt er unverändert, ist das der 1. Jänner 2027.

Prüfen Sie die Werte vor jeder Berechnung bei Bundesbank und Nationalbank.

Verzugszinssätze im zweiten Halbjahr 2026

Verzugszinssätze im zweiten Halbjahr 2026
FallDeutschlandÖsterreich
Basiszinssatz1,52 % (gültig seit 01.07.2026)1,53 % (Basiszinssatz am 01.07.2026)
Geschäft zwischen UnternehmenBasiszinssatz + 9 Prozentpunkte = 10,52 %Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte = 10,73 %
Beteiligung eines VerbrauchersBasiszinssatz + 5 Prozentpunkte = 6,52 %4 % pro Jahr (§ 1000 Abs. 1 ABGB)
Pauschale bei Verzug im Geschäftsverkehr40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB)40 Euro (§ 458 UGB)

Quelle: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB (gültig ab 01.07.2026); Oesterreichische Nationalbank, Anknüpfungszinssatz nach § 456 UGB (Basiszinssatz am 1. Juli 2026); § 288 BGB, § 456 und § 458 UGB, § 1000 ABGB

So berechnen Sie Verzugszinsen

Verzugszinsen laufen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zum Tag der Zahlung. Ein gängiger Rechenweg ist: Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Liegt der Verzug in zwei Halbjahren, rechnen Sie jeden Abschnitt mit dem jeweils geltenden Satz.

Rechenbeispiel: 10.000 Euro, 30 Tage Verzug, Geschäftskunde

Rechenbeispiel: 10.000 Euro, 30 Tage Verzug, Geschäftskunde
AnnahmeDeutschlandÖsterreich
Forderung10.000,00 €10.000,00 €
Zinssatz im zweiten Halbjahr 202610,52 %10,73 %
Zinsen (Forderung × Satz × 30 ÷ 365)86,47 €88,19 €
Pauschale40,00 €40,00 €

Quelle: Rechenbeispiel mit den Sätzen vom 06.10.2026; § 288 BGB (DE), §§ 456 und 458 UGB (AT)

Was vertraglich möglich ist

Höhere Zinsen kann der Gläubiger aus einem anderen Rechtsgrund verlangen, etwa aufgrund einer Vereinbarung (§ 288 Abs. 3 BGB). Ein im Voraus vereinbarter Ausschluss von Verzugszinsen ist in Deutschland unwirksam, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 6 BGB). In Österreich ist der Ausschluss von Verzugszinsen jedenfalls grob nachteilig und damit nichtig (§ 459 Abs. 1 und 4 UGB).

Auch die Pauschale von 40 Euro lässt sich nicht ohne Weiteres ausschließen. Ein Ausschluss gilt in Deutschland im Zweifel als grob unbillig (§ 288 Abs. 6 BGB). In Österreich gilt er als grob nachteilig, wenn er nicht ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt ist (§ 459 Abs. 5 UGB).

Verzugszinsen und Umsatzsteuer

In Deutschland sind Verzugszinsen und Mahnkosten Schadensersatz und kein Entgelt für eine Leistung (Abschnitt 1.3 Abs. 6 UStAE). Auf einer Zinsrechnung weisen Sie deshalb keine Umsatzsteuer aus.

In Österreich lassen Sie die umsatzsteuerliche Behandlung im Einzelfall von der Steuerberatung bestätigen.

Das hilft in der Praxis

Verwandte Begriffe

Quellen

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FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?

In Deutschland seit 1. Juli 2026: 10,52 Prozent im Geschäftsverkehr und 6,52 Prozent, wenn ein Verbraucher beteiligt ist. In Österreich im zweiten Halbjahr 2026: 10,73 Prozent zwischen Unternehmen und 4 Prozent in anderen Fällen.

Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?

Ab Beginn des Verzugs. In Deutschland tritt er mit einer Mahnung, mit einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein (§ 286 BGB). In Österreich mit Ablauf des vereinbarten Zahlungstags (§ 1334 ABGB).

Gilt die 40-Euro-Pauschale auch gegenüber Privatkunden?

Nein. In Deutschland steht sie nur zu, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB). In Österreich gilt § 458 UGB nur für Geschäfte zwischen Unternehmen sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 455 UGB).

Muss ich auf Verzugszinsen Umsatzsteuer berechnen?

In Deutschland nicht. Verzugszinsen und Mahnkosten sind Schadensersatz und kein Entgelt für eine Leistung (Abschnitt 1.3 Abs. 6 UStAE).