Skonto

Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7, § 17 UStG (DE); § 16 und § 11 Abs. 13 UStG 1994 (AT)

Skonto ist ein Preisnachlass, den der Verkäufer für die Zahlung innerhalb einer kurzen Frist gewährt, etwa 2 Prozent bei Zahlung binnen 10 Tagen. Skonto muss vereinbart sein; ein gesetzliches Recht darauf gibt es nicht. Zieht der Kunde Skonto ab, werden Umsatzsteuer und Vorsteuer in Deutschland und Österreich nachträglich berichtigt.

Zuletzt fachlich geprüft: 06.10.2026

Skonto belohnt schnelle Zahlung. Rechtlich ist es eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, die an eine Bedingung geknüpft ist: die rechtzeitige Zahlung.

In Deutschland muss jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts auf der Rechnung stehen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Dafür genügt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“; einen Betrag müssen Sie nicht nennen.

Skonto auf der Rechnung

Die deutsche Finanzverwaltung akzeptiert eine kurze Angabe mit Prozentsatz und Frist (Abschnitt 14.5 Abs. 19 UStAE). Wird das Skonto später abgezogen, ist keine Rechnungsberichtigung nötig.

Das österreichische Umsatzsteuergesetz nennt Skonto nicht unter den Pflichtangaben. Mindert sich das Entgelt nachträglich, ist die Rechnung nur beim Abzug von Wechselvorzinsen zu berichtigen (§ 11 Abs. 13 UStG 1994). Eine klare Skontoangabe enthält:

  • den Prozentsatz, zum Beispiel 2 %
  • die Frist als Datum oder in Tagen ab Rechnungsdatum
  • die Bezugsgröße, wenn nicht der Rechnungsbetrag gemeint ist
  • das Zahlungsziel für Zahlungen ohne Abzug

Skonto und Umsatzsteuer

Zieht der Kunde Skonto ab, mindert sich die Bemessungsgrundlage. Der Lieferant berichtigt seine Umsatzsteuer, der Kunde seine Vorsteuer, jeweils für den Zeitraum der Minderung (§ 17 Abs. 1 UStG, § 16 Abs. 1 UStG 1994).

Die Tabelle rechnet mit dem deutschen Steuersatz von 19 Prozent. In Österreich mit 20 Prozent werden aus 1.200 Euro brutto mit 2 Prozent Skonto 1.176 Euro; die Steuer sinkt um 4 Euro.

Rechenbeispiel: 2 % Skonto (Deutschland, 19 % Umsatzsteuer)

Rechenbeispiel: 2 % Skonto (Deutschland, 19 % Umsatzsteuer)
PositionOhne SkontoMit 2 % Skonto
Entgelt netto1.000,00 €980,00 €
Umsatzsteuer 19 %190,00 €186,20 €
Zahlbetrag1.190,00 €1.166,20 €
Berichtigung der Umsatzsteuer–−3,80 €

Quelle: Rechenbeispiel; Berichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG, Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG

Lohnt sich Skonto? Der Jahreszins

Bei „2 % Skonto innerhalb 10 Tagen, netto 30 Tage“ zahlt der Kunde 20 Tage früher und spart 2 Prozent. Auf ein Jahr umgerechnet entspricht das einem Zins von rund 37 Prozent.

Die Näherungsformel lautet: Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 365 ÷ Zinstage × 100. Zinstage sind die Tage zwischen Skontofrist und Zahlungsziel.

Jahreszins gängiger Skontokonditionen

Jahreszins gängiger Skontokonditionen
KonditionZinstageJahreszins (365 Tage)
1 % in 8 Tagen, netto 30 Tage2216,8 %
2 % in 10 Tagen, netto 30 Tage2037,2 %
2 % in 14 Tagen, netto 30 Tage1646,6 %
3 % in 10 Tagen, netto 30 Tage2056,4 %
2 % in 10 Tagen, netto 60 Tage5014,9 %

Quelle: Eigene Berechnung: Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 365 ÷ Zinstage

Typische Streitpunkte

  • Skontofrist verpasst: Ohne andere Vereinbarung ist ein Abzug dann nicht mehr zulässig.
  • Rechtzeitig überwiesen, aber spät gutgeschrieben: In Österreich muss der Betrag bei Fälligkeit auf dem Konto des Gläubigers wertgestellt sein (§ 907a Abs. 2 ABGB). Regeln Sie in Ihren Bedingungen, ob für die Skontofrist der Zahlungseingang zählt.
  • Skonto auf Teilzahlungen: nur, wenn die Vereinbarung es vorsieht.
  • Skonto auf Fracht- oder Nebenkosten: Die Bezugsgröße gehört in die Zahlungsbedingungen.

Das hilft in der Praxis

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Quellen

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FAQ

Häufige Fragen

Muss Skonto auf der Rechnung stehen?

In Deutschland ja, wenn es im Voraus vereinbart ist: § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG verlangt die Angabe jeder im Voraus vereinbarten Entgeltminderung. Eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ genügt. Das österreichische Gesetz verlangt diese Angabe nicht ausdrücklich.

Wird Skonto vom Brutto- oder vom Nettobetrag berechnet?

Das bestimmt die Vereinbarung; üblich ist der Rechnungsbetrag. Das Ergebnis ist gleich, weil die Umsatzsteuer im selben Verhältnis sinkt. Die deutsche Finanzverwaltung verlangt keinen Ausweis des Skontobetrags.

Muss ich die Rechnung nach dem Skontoabzug korrigieren?

Nein. In Deutschland ist bei vereinbartem Skonto keine Rechnungsberichtigung nötig; Umsatzsteuer und Vorsteuer werden nach § 17 UStG berichtigt. In Österreich ist eine Rechnungsberichtigung bei Entgeltminderungen nur beim Abzug von Wechselvorzinsen erforderlich (§ 11 Abs. 13 UStG 1994).

Darf der Kunde Skonto abziehen, wenn er zu spät zahlt?

Nein, wenn die Skontofrist abgelaufen ist und nichts anderes vereinbart wurde. Den Differenzbetrag können Sie nachfordern. Einen Anspruch auf Skonto ohne Vereinbarung gibt es nicht.