SEPA-Lastschriftmandat
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) Nr. 260/2012; § 675j BGB (DE); §§ 70, 71 ZaDiG 2018 (AT); SEPA-Regelwerke des European Payments Council
Das SEPA-Lastschriftmandat ist die Erlaubnis des Zahlers, Beträge per SEPA-Lastschrift von seinem Konto einzuziehen. Es enthält zugleich den Auftrag an seine Bank, die Lastschrift einzulösen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz machen jedes Mandat eindeutig. Für die Firmenlastschrift gibt es ein eigenes Mandat. Wird ein Mandat 36 Monate nicht genutzt, verfällt es.
Zuletzt fachlich geprüft: 06.10.2026
Das Mandat verbindet zwei Erklärungen: die Zustimmung zum Einzug gegenüber dem Zahlungsempfänger und den Auftrag an die eigene Bank. Die verbindlichen Mandatstexte erhalten Sie von Ihrer Bank.
Der Zahlungsempfänger bewahrt das Mandat auf. Beim Firmenlastschrift-Mandat bestätigt der Zahler die Mandatsdaten zusätzlich seiner Bank, die sie vor der Belastung prüft.
Pflichtinhalte nach dem SEPA-Regelwerk
Das Layout ist frei, die Inhalte sind vorgegeben. Das Regelwerk des European Payments Council verlangt eine Überschrift mit dem Wort „SEPA“. Dazu kommt der Mandatstext mit Ermächtigung und Hinweis auf das Erstattungsrecht.
- Überschrift mit dem Wort „SEPA“, etwa „SEPA-Lastschriftmandat“
- Name, Anschrift und Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- eindeutige Mandatsreferenz
- Name, Postleitzahl, Ort und Land des Zahlers sowie die IBAN des belasteten Kontos
- Zahlungsart: einmalig oder wiederkehrend
- Ort, Datum und Unterschrift
Papier, Online-Unterschrift und Aufbewahrung
Ein Mandat kann auf Papier unterschrieben oder elektronisch mit einer rechtlich bindenden Signaturmethode erteilt werden. Ein Papiermandat darf auch digitalisiert aufbewahrt werden, soweit das nationale Recht es erlaubt.
Der Zahlungsempfänger muss das unterschriebene Mandat aufbewahren, solange es besteht. Nach dem Widerruf oder Verfall richtet sich die weitere Aufbewahrung nach nationalem Recht.
Gültigkeit, Änderung und Verfall
Ein Mandat gilt, bis der Zahler es widerruft oder es verfällt. Es verfällt, wenn 36 Monate lang keine Lastschrift darauf vorgelegt wurde. Die Frist läuft ab der letzten vorgelegten Lastschrift, auch wenn diese zurückgegeben oder erstattet wurde.
Ändern sich Daten wie IBAN oder Mandatsreferenz, bleibt das Mandat bestehen. Die Änderung wird mit der nächsten Lastschrift übermittelt und unterbricht die 36-Monats-Frist nicht.
In Deutschland kann der Zahler die Zustimmung zu künftigen Zahlungen widerrufen; jeder spätere Einzug ist dann nicht mehr autorisiert (§ 675j Abs. 2 BGB).
Gläubiger-ID in Deutschland und Österreich
Die Gläubiger-Identifikationsnummer kennzeichnet den Zahlungsempfänger unabhängig vom Konto. In Deutschland vergibt sie die Deutsche Bundesbank auf elektronischen Antrag. Sie ist 18 Zeichen lang, beginnt mit DE und enthält standardmäßig die Geschäftsbereichskennung ZZZ; die Testnummer der Bundesbank lautet DE98ZZZ09999999999.
In Österreich vergibt die Oesterreichische Nationalbank die Creditor-ID. Unternehmen aus Deutschland beantragen sie bei der Bundesbank, nicht bei der Nationalbank.
In DocuBill unterschreiben Kunden das Mandat online über einen Link per E-Mail; zusätzlich entsteht ein Mandats-PDF. Die IBAN tragen Sie als Zahlungsempfänger ein. DocuBill berücksichtigt den Verfall nach 36 Monaten.
Das hilft in der Praxis
Verwandte Begriffe
Quellen
- European Payments Council – SDD Core Rulebook 2025, Version 1.1 (PDF)
- Deutsche Bundesbank – Gläubiger-Identifikationsnummer
- Deutsche Bundesbank – Fragen und Antworten zu SEPA
- Oesterreichische Nationalbank – FAQs zur Creditor-Vergabe (PDF)
Diese Seite erklärt Begriffe allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
FAQ
Häufige Fragen
Ist ein online unterschriebenes Mandat gültig?
Das SEPA-Regelwerk lässt elektronische Mandate zu, wenn sie mit einer rechtlich bindenden Signaturmethode erteilt werden. Klären Sie das Verfahren vorab mit Ihrer Bank, denn sie muss Ihrem Lastschrifteinzug zustimmen.
Wie lange ist ein SEPA-Mandat gültig?
Unbefristet, bis der Zahler es widerruft. Es verfällt jedoch, wenn 36 Monate lang keine Lastschrift darauf vorgelegt wurde. Danach brauchen Sie ein neues Mandat.
Brauche ich für die Firmenlastschrift ein eigenes Mandat?
Ja, das Firmenlastschrift-Mandat ist ein eigenes Formular. Die Bank des Zahlers prüft die Mandatsdaten vor der Belastung. Deshalb kann der Zahler autorisierte Firmenlastschriften nicht zurückgeben.
Darf ich die Mandatsreferenz selbst festlegen?
Ja, der Zahlungsempfänger vergibt sie. Zusammen mit der Gläubiger-ID muss sie das Mandat eindeutig erkennbar machen.