SEPA-Lastschrift

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) Nr. 260/2012; § 675x BGB (DE); §§ 70, 71 ZaDiG 2018 (AT)

Die SEPA-Lastschrift ist ein Verfahren, bei dem der Zahlungsempfänger einen fälligen Betrag vom Konto des Zahlers einzieht. Voraussetzung ist ein SEPA-Lastschriftmandat. Es gibt die Basislastschrift (CORE) für Verbraucher und Unternehmen und die Firmenlastschrift (B2B) nur für Unternehmen. Bei der Basislastschrift kann der Zahler eine Belastung acht Wochen lang ohne Begründung zurückgeben.

Zuletzt fachlich geprüft: 06.10.2026

Grundlage sind die SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 und die Regelwerke des European Payments Council. Die Erstattungsrechte des Zahlers stehen in Deutschland in § 675x BGB, in Österreich in §§ 70 und 71 ZaDiG 2018.

Für den Zahlungsempfänger ist die Lastschrift planbar, denn er bestimmt den Fälligkeitstag. Dafür braucht er eine Gläubiger-Identifikationsnummer und muss den Zahler vorab über Betrag und Termin informieren.

Basislastschrift und Firmenlastschrift im Vergleich

SEPA-Basislastschrift (CORE) und SEPA-Firmenlastschrift (B2B)

SEPA-Basislastschrift (CORE) und SEPA-Firmenlastschrift (B2B)
MerkmalBasislastschriftFirmenlastschrift
ZahlerVerbraucher und Unternehmennur Unternehmen (Nicht-Verbraucher)
Rückgabe einer autorisierten Lastschriftinnerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründennicht möglich
Rückgabe ohne gültiges Mandatinnerhalb von 13 Monateninnerhalb von 13 Monaten
Prüfung der Mandatsdaten durch die Bank des Zahlers vor der Belastung–ja, nach Bestätigung durch den Zahler
Vorlage bei der Bank des Zahlersspätestens einen Geschäftstag vor Fälligkeitspätestens einen Geschäftstag vor Fälligkeit

Quelle: Deutsche Bundesbank, Fragen und Antworten zu SEPA; Verfahrensregeln SEPA-Lastschrift (Oktober 2025); EPC SDD Core Rulebook 2025 v1.1 und SDD B2B Rulebook 2025

Ablauf eines Lastschrifteinzugs

Ein Einzug läuft in fünf Schritten ab. Die Vorabinformation kann auf der Rechnung, im Vertrag oder in einem Zahlungsplan stehen; bei wiederkehrenden Beträgen genügt eine Ankündigung mit allen Terminen.

  • Mandat einholen: Der Zahler stimmt dem Einzug zu und beauftragt seine Bank, die Lastschrift einzulösen.
  • Vorabinformation senden: spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, mit Betrag und Fälligkeitstag, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Einreichen: Die Lastschrift muss spätestens einen Geschäftstag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlers vorliegen und darf frühestens 14 Kalendertage vorher dort eingehen.
  • Belastung am Fälligkeitstag.
  • Rückgaben im Blick behalten, etwa wegen fehlender Deckung oder eines Erstattungsverlangens.

Rückgaben und ihre Folgen

Der Zahler kann eine Basislastschrift innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung zurückholen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB, §§ 70 und 71 ZaDiG 2018). Fehlte ein gültiges Mandat, beträgt die Frist 13 Monate.

Die Erstattung lässt das Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger unberührt (§ 70 Abs. 4 ZaDiG 2018). Die Forderung bleibt also offen und kann gemahnt werden.

Die Bank des Zahlers kann eine Lastschrift auch selbst zurückgeben, etwa mangels Deckung. Nach dem Regelwerk ist das bis spätestens fünf Geschäftstage nach der Abwicklung möglich.

Gläubiger-ID und Mandatsreferenz

Jeder Lastschrifteinreicher braucht eine Gläubiger-Identifikationsnummer. In Deutschland vergibt sie die Deutsche Bundesbank, die Nummer ist dort 18 Zeichen lang. In Österreich vergibt die Oesterreichische Nationalbank die Creditor-ID.

Zusammen mit der Mandatsreferenz, die Sie selbst vergeben, kennzeichnet die Gläubiger-ID jedes Mandat eindeutig. Die Gläubiger-ID allein berechtigt noch nicht zum Einzug; dafür muss Ihre Bank zustimmen.

DocuBill unterstützt Basis- und Firmenlastschrift und erzeugt Einzugsdateien im SEPA-Format pain.008. Fälligkeiten berechnet DocuBill nach Bankarbeitstagen, die Vorabankündigung steht auf der Rechnung (Vorlauf 14 Tage, einstellbar). Rücklastschriften erkennt DocuBill aus den Bankumsätzen, und Rechnungen im Einzug werden nicht gemahnt.

Das hilft in der Praxis

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Quellen

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FAQ

Häufige Fragen

Wie lange kann ein Kunde eine Lastschrift zurückgeben?

Bei der Basislastschrift acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen, ohne gültiges Mandat sogar 13 Monate. Bei der Firmenlastschrift ist die Rückgabe einer autorisierten Lastschrift ausgeschlossen.

Muss ich jede Lastschrift vorher ankündigen?

Ja. Nach dem SEPA-Regelwerk senden Sie die Vorabinformation spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei wiederkehrenden Beträgen genügt eine Ankündigung mit allen Terminen.

Darf ich nur Konten aus meinem Land akzeptieren?

Nein. Ein Zahlungsempfänger darf nicht vorgeben, in welchem EU-Land das Konto des Zahlers geführt wird (Art. 9 Abs. 2 SEPA-Verordnung).

Was passiert mit der Rechnung nach einer Rückgabe?

Die Forderung bleibt bestehen. Sie stellen den offenen Posten wieder her, informieren den Kunden und können mahnen.